Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Veranstaltungen, bei denen die Georgisches Kammerorchester Ingolstadt Konzertgesellschaft mbH (GKO) Veranstalter oder Ausrichter ist. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher diese AGB an und unterwirft sich der Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes. Für Abonnenten gelten zusätzlich die jeweiligen Abonnementbedingungen.

 

1. Preise

Für einzelne Veranstaltungen gelten beim Georgischen Kammerorchester Ingolstadt unterschiedliche Preise. Der auf der Eintrittskarte ausgedruckte Gesamtpreis ist verbindlich. Alle Einzelkartenpreise verstehen sich inkl. VVK- und System-Gebühr. Ermäßigungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste gewährt.

 

2. Gutscheine

Gutscheine für Konzerte des GKO gelten nur für eigenveranstaltete Konzerte. Eine Barauszahlung, auch von Restbeträgen, ist nicht möglich. Sie sind nur an der Tages-/Abendkasse einlösbar.

 

3. VVK-Termine

Betriebsbedingte Änderungen von Vorverkaufsterminen bleiben vorbehalten.

 

4. Konzerteinführung

Eintritt zu Konzerteinführungen erhalten nur Konzertbesucher, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind.

 

5. Einlass

Der Besitz einer Karte berechtigt nicht zum jederzeitigen Betreten des Konzertsaales. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler nicht oder erst zu einem von der Veranstaltungsleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- oder Beifallspausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden.

 

6. Bild- und Tonaufnahmen

Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist grundsätzlich untersagt. Das GKO behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen bzw. Übertragungen von Konzerten zu machen bzw. zuzulassen. Pressefotos sind nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Ton- und Bildaufnahmen lösen Schadenersatzpflichten aus. Personen, die unerlaubterweise Foto- oder Videoaufnahmen machen, können unverzüglich des Hauses verwiesen werden.

Als Besucher einer Veranstaltung stimmen Sie eventuell auch Ihre Person betreffende Bildaufnahmen zu.

 

7. Abonnement

7.1 Abonnenten erhalten ihre Konzertkarten für die neue Saison spätestens eine Woche vor Beginn der Abosaison postalisch zugesandt.

7.2 Die Rückgabe von einzelnen Karten aus dem Abonnement ist ausgeschlossen.

7.3 Das Abonnement ist grundsätzlich auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung entbindet den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht.

7.4 Das Abonnement gilt für eine Konzertsaison und verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, wenn es nicht bis zum 30. Juni der laufenden Saison gekündigt wird.

7.5 Nicht besuchte Abonnementkonzerte können nicht rückvergütet werden und berechtigen auch nicht ersatzweise zum Besuch anderer Konzerte.

7.6 Vor Beginn einer neuen Saison kann – soweit verfügbar – in eine andere Abonnementserie gewechselt oder innerhalb eines bestehenden Abonnements der Sitzplatz getauscht werden. Änderungswünsche können bis zum 15. Mai dem Abonnementservice Büro mitgeteilt werden.

7.7 Sollte ein Abonnentenausweis verloren gehen, kann ein neuer Abonnentenausweis produziert werden. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 5,- EUR an.

7.8 Adressänderungen sollten zeitnah dem Abo-Büro schriftlich mitgeteilt werden.

7.9 Das Abonnement wird per SEPA-Lastschrift bezahlt.

7.10 Das GKO behält sich vor, die Abonnementbedingungen und –preise für die jeweils kommende Konzertsaison zu ändern.

 

8. Kein Schadenersatzanspruch

Schadenersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung bestehen nicht.

 

9. Weiterverkauf

9.1 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, die GKO hat ihre vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar von der GKO oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung der GKO erworben wird.

9.2 Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die GKO kann die Abgabe von Karten an Personen verweigern, die ohne deren Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.

9.3 Die GKO haftet nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.

 

10. Salvatorische Klausel

Im Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner entsprechende zu ersetzen.

 

11. Gültigkeit

Die Geschäftsbedingungen treten zum 01. September 2021 in Kraft.